Aufgrund des hohen Bedarfes an Baugrund, durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen oder Leitungsbau oder durch andere Vorhaben ist es besonders wichtig, die Belange der Umwelt angemessen zu berücksichtigen. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, wie sie durch diese Baumaßnahmen erfolgen, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bei Eingriffen in die Natur durch Bauleitplanung sind die naturschutzrechtlichen Gesetze und das BauGB zu beachten, wobei der Gesetzgeber den Gemeinden einen großen Gestaltungspielraum zugestanden hat. Er hat ihr aber gleichzeitig die Verantwortung für eine umweltverträgliche, ökologisch orientierte Planung auferlegt.
Wie muß die Stadt bei Eingriffen in die Natur durch Bauleitplanung vorgehen?
Zunächst sind die zu überplanende Fläche zu überprüfen und sich hierauf befindende Biotoptypen und Nutzungen zu erfassen. Dann sind die Auswirkungen des Eingriffes (zum Beispiel geringer, mittlerer und hoher) festzustellen. Zuletzt ist der Umfang der Ausgleichsflächen festzusetzen, wobei hier auch die Intensität des Eingriffes von Bedeutung ist. Der Ausgleich zielt auf eine Kompensation des Eingriffs, im Wesentlichen durch eine ökologische Aufwertung, entweder direkt auf dem zu bebauenden Grundstück oder auch an anderer Stelle. Auf diesen Flächen können statt intensiv genutzter Wiesen, Magerwiesen oder Wald entstehen, artenreiche Wildhecken oder Streuobstwiesen angelegt werden.
Um einen Überblick über die für einen Bebauungsplan in Frage kommende Flächen zu haben, hat die Stadt Fürstenfeldbruck ein Ökokonto erstellt beziehungsweise dieses im Herbst 2018 aktualisiert. In diesem Ökokonto werden die Flächen der Stadt erfasst und unterteilt in verpachtete Flächen (14,1 Hektar), in zur Aufwertung und Abbuchung verfügbare Flächen (11,7 Hektar), in nicht vollständig umgesetzte Flächen (0,6 Hektar) und in abgebuchte Ausgleichflächen (20,7 Hektar). Dieses Ökokonto ist eine freiwillige Vorleistung ohne rechtliche Bindungswirkung. Es dient lediglich zur Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für künftige Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft. Bei der Festlegung der Ausgleichsflächen wird darauf geachtet, dass – wenn möglich – zusammenhängende Augleichsflächen entstehen, um die Artenvielfalt zu fördern. Erst wenn die Stadt ein neues Bauland ausweist, wird die konkrete Ausgleichsfläche und deren Pflegemaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt und vom Ökokonto abgebucht. Wenn die Ausgleichsfläche abgebucht ist, kann die Stadt nicht mehr darüber verfügen. Sind Pflegemaßnahmen festgesetzt, hat die Stadt diese zu überwachen. Wir von der BBV achten darauf, dass die Pflegemaßnahmen der Ausgleichsflächen fachlich im entsprechenden Zeitrahmen auch durchgeführt und
überprüft werden.
Die BBV unterstützt auch das Programm „Brucker Land blüht auf! Naturnahes öffentliches Grün“ Dies ist ein Programm der Vereinten Nationen zum nachdrücklichen weltweiten Schutz von biologischer Vielfalt. Viele öffentliche Grünflächen werden als nicht mehr zeitgemäß, und zu pflegeintensiv und naturfremd betrachtet. Eine naturnahe Ausrichtung wäre die Lösung. Dies geschieht dadurch, dass bewusst extensive Ansaaten (zum Beispiel Magerwiese und ähnliches) mit Initialpflanzungen (zum Beispiel Perlgras, Büchel Glockenblume, Goldhaar-Aster und ähnliches) ausgewählt werden, Pflanzen die für die gewählten Standorte wie Straßenbegleitgrün, Verkehrsinseln und Mittelstreifen angepasst sind.
Erste Maßnahmen werden in Fürstenfeldbruck bei der Verkehrsinsel Stadterhebung, Parkplatz am Hallenbad und Verkehrsinsel vor dem Bauernmarkt durchgeführt. Wir werden uns für weitere Standorte engagieren, so dass die öffentlichen Flächen Schritt für Schritt in naturnahe Flächen umgewandelt werden.
Hermine Kusch
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